Rechtsprechung
   BVerwG, 03.01.1994 - 9 B 738.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,16514
BVerwG, 03.01.1994 - 9 B 738.93 (https://dejure.org/1994,16514)
BVerwG, Entscheidung vom 03.01.1994 - 9 B 738.93 (https://dejure.org/1994,16514)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Januar 1994 - 9 B 738.93 (https://dejure.org/1994,16514)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,16514) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1994 - 9 B 738.93
    In Wahrheit greift die Beschwerde im Gewand der Grundsatzrüge die Sachverhaltsfeststellung und Beweiswürdigung der Vorinstanz an, deren Richtigkeit sie in Zweifel zieht, ohne jedoch revisionsrechtlich allein beachtliche Verstöße gegen allgemeinverbindliche Beweiswürdigungsgrundsätze darzutun, zu denen - hier nicht ersichtliche - Verstöße gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze, gegen allgemeine Erfahrungssätze oder die Denkgesetze gehören (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 ).
  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1994 - 9 B 738.93
    Der Senat stützt sich insoweit auf die übereinstimmende Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht, die in gleicher Weise für das Asylanerkennungsverfahren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (jetzt: Art. 16 a GG) wie für das Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG gilt (vgl. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1), wonach Schutz vor politischer Verfolgung im Ausland nicht benötigt, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden kann (BVerfGE 80, 315 ; BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 m.w.N.) oder - in entsprechender Anwendung dieses Grundgedankens - durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann.
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1994 - 9 B 738.93
    Im übrigen ist im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - (BVerwGE 91, 150) geklärt, daß der Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG nicht bedarf, wer durch eigenes zumutbares Verhalten - die Möglichkeit der straffreien Rückkehr im Rahmen des "Reintegrationsabkommens" vom 9. Juni 1992 unterstellt - die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann.
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 13.87

    Asylrecht - Fluchtalternative - Syrich-orthodoxe Christen - Türkei

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1994 - 9 B 738.93
    Der Senat stützt sich insoweit auf die übereinstimmende Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht, die in gleicher Weise für das Asylanerkennungsverfahren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (jetzt: Art. 16 a GG) wie für das Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG gilt (vgl. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1), wonach Schutz vor politischer Verfolgung im Ausland nicht benötigt, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden kann (BVerfGE 80, 315 ; BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 m.w.N.) oder - in entsprechender Anwendung dieses Grundgedankens - durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann.
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1994 - 9 B 738.93
    Der Senat stützt sich insoweit auf die übereinstimmende Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht, die in gleicher Weise für das Asylanerkennungsverfahren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (jetzt: Art. 16 a GG) wie für das Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG gilt (vgl. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1), wonach Schutz vor politischer Verfolgung im Ausland nicht benötigt, wer den gebotenen Schutz vor ihr auch im eigenen Land finden kann (BVerfGE 80, 315 ; BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 m.w.N.) oder - in entsprechender Anwendung dieses Grundgedankens - durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht